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Fassung 2026-11b, gültig ab 02.11.2026. Frühere Fassungen: 2026-10c, 2026-10d, 2026-11

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Online-Buchungsplattform Bookment (bookment.app), betrieben von Klaus Martin Wöss, Römerstraße 4, 4020 Linz, Österreich ("Bookment").

Bookment richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, die Bookment für ihren Betrieb nutzen ("Betrieb"). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Für Gründungsgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG gilt: Ein Abonnement kann erst abgeschlossen werden, wenn der Betrieb seine Tätigkeit aufgenommen hat; das bestätigt der Betrieb beim Abschluss. Die Testphase (Abschnitt 5) steht auch vor der Aufnahme der Tätigkeit offen; zwingende Bestimmungen des KSchG bleiben dafür unberührt. Bei der Registrierung bestätigt der Betrieb mit einem Häkchen, dass er als Unternehmer handelt und diese AGB akzeptiert. Die Buchungen zwischen einem Betrieb und seinen Gästen sind Verträge allein zwischen ihnen; Bookment ist daran nicht beteiligt.

2. Leistungsbeschreibung

Bookment stellt eine Software-as-a-Service (SaaS) Plattform bereit, die es Betrieben ermöglicht, Online-Buchungen für ihre Dienstleistungen, Kurse und Aktivitäten anzubieten. Die Plattform umfasst Buchungsverwaltung, die Anbindung an das eigene Stripe-Konto des Betriebs für Online-Zahlungen seiner Gäste, E-Mail-Benachrichtigungen und Statistiken. Die öffentliche Buchungsseite eines Betriebs wird erst freigeschaltet, wenn der Betrieb den Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 10) abgeschlossen und seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) vollständig eingetragen hat.

Bookment wird in den Paketen Start, Plus und Pro sowie als Gratis-Paket angeboten. Den Leistungsumfang bestimmt die Paketübersicht (Leistungsbeschreibung) in der Fassung bei Vertragsschluss. Die aktuelle Fassung steht unter bookment.app/leistungsbeschreibung; jede Fassung bleibt dort archiviert abrufbar, die Fassung vom Oktober 2026 (mit Gratis-Paket) unter bookment.app/leistungsbeschreibung/2026-10b. Werbeaussagen, Preisseite, Branchenseiten, Demos, Roadmap und Hilfetexte sind nicht Vertragsinhalt. Als "Demnächst" gekennzeichnete oder angekündigte Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil. Bei einem Paketwechsel und beim Weiterlauf im Gratis-Paket (Abschnitt 5) gilt die dann aktuelle Fassung der Leistungsbeschreibung.

Bookment darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn Online-Buchung, Buchungsverwaltung, Zahlungsanbindung und E-Mail-Benachrichtigungen erhalten bleiben und die Änderung zumutbar ist. Entfällt eine gebuchte Funktion, teilt Bookment das 30 Tage vorher mit, außer rechtliche Vorgaben oder Sicherheitsgründe erfordern eine frühere Einstellung; dann teilt Bookment es unverzüglich mit. Der Betrieb kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen (Abschnitt 6).

3. Registrierung, Vertragsschluss und Konto

  • Vertragsschluss: Der Vertrag über die Nutzung von Bookment in der unentgeltlichen Testphase (Abschnitt 5) kommt mit dem Abschluss der Registrierung zustande: Mit Abschluss der Registrierung nimmt Bookment an. Ein Abonnement kommt zustande, wenn der Betrieb im Dashboard unter "Konto → Abo & Paket" ein Paket und die Laufzeit wählt und den Bezahlvorgang bei Stripe abschließt. Läuft die Testphase dann noch, beginnt die Entgeltpflicht erst nach ihrem Ende. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; Bookment kann eine Registrierung ablehnen.
  • Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind unter bookment.app/agb jederzeit abrufbar und können vom Betrieb gedruckt oder gespeichert werden; den abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 10) kann der Betrieb im Dashboard jederzeit abrufen.
  • Gegenüber Unternehmern werden die Informationspflichten nach §§ 9 und 10 ECG abbedungen; gegenüber Verbrauchern (Abschnitt 1, Gründungsgeschäfte) bleiben sie unberührt.
  • Mitarbeiter, die ein Betrieb einlädt, bestätigen nur, dass sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben; sie nehmen die AGB nicht selbst an und werden nicht Vertragspartei. Der Vertrag besteht mit dem Betrieb, der für die Einhaltung dieser AGB durch seine Mitarbeiter verantwortlich ist.
  • Der Betrieb ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
  • Die kostenlose Testphase steht jedem Betrieb nur einmal zu. Bookment prüft das technisch (siehe Datenschutzerklärung).
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein Konto darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Preise und Zahlung

  • Es gilt der beim Abschluss ausgewiesene Preis; die Preisseite ist eine unverbindliche Übersicht.
  • Alle Preise verstehen sich in EUR, exkl. gesetzlicher USt.
  • Der Preis eines Pakets bleibt bis zum Ende der laufenden Laufzeit unverändert. Eine Preisänderung teilt Bookment mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Laufzeit per E-Mail mit; sie gilt frühestens ab dieser Laufzeit. Der Betrieb kann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (Sonderkündigungsrecht); der neue Preis gilt für ihn dann nicht. Kündigt der Betrieb nicht, gilt ab dem Wirksamwerden der neue Preis.
  • Laufzeit: Pakete können als Monatsabo (Laufzeit ein Monat) oder als Jahresabo (Laufzeit zwölf Monate) abgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für die gesamte Laufzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit (einen Monat bzw. zwölf Monate), wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird (Abschnitt 6).
  • Paketwechsel im Monatsabo sowie ein Wechsel auf ein kleineres Paket im Jahresabo werden zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Laufzeit wirksam; eine anteilige Verrechnung findet nicht statt.
  • Ein Wechsel auf ein größeres Paket im Jahresabo kann sofort beantragt werden. Für die verbleibende Laufzeit wird der Preisunterschied anteilig berechnet und sofort in Rechnung gestellt; der Wechsel wird mit der Zahlung dieser Rechnung wirksam, erst ab dann gelten die Grenzen des größeren Pakets.
  • Ein Wechsel vom Monats- zum Jahresabo wird zum Ende des laufenden Monats wirksam, ein Wechsel vom Jahres- zum Monatsabo zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit.
  • Einstiegsrabatt: Schließt der Betrieb während der kostenlosen Testphase (Abschnitt 5) erstmals ein Abonnement mit monatlicher Abrechnung ab, ermäßigt sich das Entgelt für den ersten Abrechnungszeitraum um 50 %. Der Rabatt gilt nur für den ersten Abschluss eines Monatsabonnements je Betrieb, auch wenn dieses vor der ersten Abrechnung endet, und nicht für Jahresabonnements. Maßgeblich ist der Abschluss vor dem Ende der Testphase.
  • Bei Zahlungsverzug kann Bookment nach erfolgloser Zahlungserinnerung den Zugang sperren und das Abonnement beenden; der Anspruch auf das Entgelt bleibt bestehen. Während einer Sperre aus einem vom Betrieb zu vertretenden Grund bleibt das Entgelt geschuldet. Beendet Bookment das Abonnement wegen Zahlungsverzugs, bleibt das bis dahin fällige Entgelt geschuldet.
  • Der Betrieb kann nur mit gerichtlich festgestellten oder von Bookment anerkannten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht bei Zahlungsunfähigkeit von Bookment.
  • Der Betrieb stimmt der Rechnungslegung in elektronischer Form (per E-Mail oder im Dashboard) zu. Betriebe mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geben ihre gültige UID-Nummer an (Reverse-Charge).
  • Online-Zahlungen der Gäste eines Betriebs laufen direkt über das eigene Stripe-Konto des Betriebs (Direct Charges). Der Betrieb ist Vertragspartner von Stripe und Zahlungsempfänger, trägt die Stripe-Gebühren direkt und wickelt Erstattungen und Rückbuchungen über sein Stripe-Konto ab. Bookment ist nicht Zahlungsempfänger der Gastzahlungen. Für die Zahlungsabwicklung gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe (Stripe-Vereinbarung für verbundene Konten, stripe.com/legal/connect-account). Der Betrieb ermächtigt Bookment, in seinem Namen auf seinem Stripe-Konto Zahlungsvorgänge für seine Gäste anzulegen (Checkout), Erstattungen auszulösen, den Konto- und Zahlungsstatus abzurufen und Meldungen von Stripe zu verarbeiten, und dazu die erforderlichen Daten mit Stripe auszutauschen. Stripe verarbeitet Daten nach seiner Datenschutzerklärung (stripe.com/privacy).

5. Testphase und Gratis-Paket

Jeder neue Betrieb erhält eine kostenlose 14-Tage-Testphase mit allen freigegebenen Funktionen im Umfang des Pakets Start (1 Standort, bis zu 3 Zugänge einschließlich des Inhabers).

  • Die Testphase endet automatisch nach 14 Tagen. Sie geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über; ohne Paketwahl läuft das Konto im Gratis-Paket weiter.
  • Nach Ablauf der Testphase und nach dem Ende eines Abonnements läuft das Konto im Gratis-Paket weiter (ohne Entgelt und ohne Zeitlimit): 1 Standort, 1 Raum, 1 Person und bis zu 50 Online-Buchungen pro Kalendermonat, ohne Online-Zahlung (Gäste zahlen vor Ort). Alle Funktionen nach Abschnitt 2 sind auch im Gratis-Paket enthalten; ausgenommen sind Online-Zahlung, API-Zugang und Webhooks.
  • Pro Kalendermonat zählt jede Online-Reservierung als eine Buchung, unabhängig von der Personenzahl; auch stornierte Buchungen zählen, vom Betrieb selbst im Dashboard eingetragene Buchungen nicht. Mit der 50. Buchung ist die Online-Buchung bis zum Monatsende geschlossen; die Buchungsseite zeigt dann die Kontaktdaten des Betriebs.
  • Für das Gratis-Paket gibt es keine Zusage zur Verfügbarkeit. Bookment darf die Grenzen und den Umfang des Gratis-Pakets mit angemessener Ankündigung ändern (Abschnitt 2) und das Gratis-Paket mit angemessener Frist einstellen; ein bestehendes bezahltes Paket bleibt davon unberührt.
  • Gelöscht wird ein Konto nur, wenn der Betrieb die Löschung ausdrücklich verlangt, wenn ein Gratis-Konto seit 12 Monaten weder angemeldet noch gebucht wurde oder wenn Bookment das Gratis-Paket einstellt und der Betrieb bis zum Ende der Frist kein bezahltes Paket wählt. Im zweiten Fall kündigt Bookment die Löschung 30 Tage vorher per E-Mail an; ein Login genügt, damit das Konto erhalten bleibt. Rückgabe und Löschung der Auftragsdaten regelt Abschnitt 6.

6. Kündigung, Anbieterwechsel und Daten nach Vertragsende

Kündigung

  • Beide Seiten können das Abonnement ordentlich kündigen. Der Betrieb kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (Monatsabo zum Monatsende, Jahresabo zum Ende der Jahreslaufzeit). Bookment kündigt mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit. Bei einer ordentlichen Kündigung werden bereits bezahlte Zeiträume nicht anteilig erstattet. Endet der Vertrag aus einem von Bookment veranlassten Grund vor dem Ende der Laufzeit (Kündigung des Betriebs nach Abschnitt 2, Abschnitt 11 Absatz 6 oder Abschnitt 12 oder aus einem wichtigen Grund, den Bookment zu vertreten hat), erstattet Bookment das im Voraus bezahlte Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum anteilig. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Der Betrieb kündigt über das Dashboard unter "Konto → Abo & Paket" oder per E-Mail an support@bookment.app. Bookment kündigt per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse.

Anbieterwechsel (Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act)

  • Verlangen: Den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung auf eigene Infrastruktur oder die Löschung der exportierbaren Daten verlangt der Betrieb ausdrücklich in Textform (E-Mail an support@bookment.app genügt). Eine Kündigung im Dashboard wirkt zum Laufzeitende und ist kein Wechselverlangen; auch eine ordentliche Kündigung ist kein Verlangen nach diesem Abschnitt, außer der Betrieb erklärt es ausdrücklich.
  • Ankündigungsfrist: Sie beträgt zwei Monate ab Zugang des Verlangens. Bis zu ihrem Ablauf teilt der Betrieb mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt (mit dessen Angaben), auf eigene Infrastruktur überträgt oder löschen lässt.
  • Nach Ablauf der Frist läuft ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen, in dem Bookment den Dienst weiter bereitstellt; der Betrieb kann ihn einmal verlängern.
  • Während der Ankündigungsfrist und des Übergangszeitraums unterstützt Bookment den Betrieb und von ihm benannte Dritte angemessen beim Wechsel, erbringt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt weiter, informiert über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung und sorgt für ein hohes Maß an Datensicherheit bis zum Ende des Abrufzeitraums. Zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Betriebs erbringt Bookment gegen ein vorher vereinbartes Entgelt.
  • Exportierbar sind die Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die bei der Nutzung durch den Betrieb, sein Team und seine Gäste eingegeben werden oder entstehen (Art. 2 Nr. 38 Data Act). Das sind abschließend die folgenden Kategorien: Buchungen samt Zusatzleistungen, Antworten auf Zusatzfelder, Änderungen der Personenzahl und Erstattungen; Serienbuchungen (soweit freigeschaltet), Gruppenanfragen und individuelle Buchungsanfragen samt Bearbeitungsverlauf; Einwilligungen; Haftungsverzichte; Bewertungen; Gutscheine und Geschenkgutscheine (soweit freigeschaltet); Wartelisten; Terminabstimmungen; Team-Mitglieder und Rollen; Einstellungen und Konfiguration (Betrieb, Standorte, Räume, Preise, Öffnungs- und Schließzeiten, Stornoregeln, Texte und E-Mail-Vorlagen, Zusatzfelder, Rabattcodes, Ressourcen); hochgeladene Bilder; das Versandprotokoll der E-Mails an Gäste; das Aktivitätsprotokoll; Support-Anfragen; Rechnungen und Abrechnungsübersicht des Betriebs bei Bookment. Buchungen (Stammdaten) gibt es als CSV, Einstellungen als JSON, alle übrigen Daten auf Anfrage per E-Mail in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Ausgenommen sind Daten zum internen Betrieb von Bookment, deren Preisgabe Geschäftsgeheimnisse von Bookment gefährden kann (Art. 25 Abs. 2 lit. f Data Act): Zugangsdaten, Passwörter und Schlüssel sowie die Daten der Sicherheits- und Missbrauchsprüfung. Diese Ausnahmen behindern oder verzögern den Wechsel nicht.
  • Nach dem Ende des Übergangszeitraums kann der Betrieb die Daten noch mindestens 30 Tage abrufen; danach löscht Bookment sie (siehe unten).
  • Bookment erhebt keine Entgelte für den Wechsel.
  • Vertragsende: Der Vertrag endet mit dem Vollzug des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums samt Verlängerung; verlangt der Betrieb nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Bis dahin ist das Entgelt geschuldet. Das ist das Entgelt für die bis zum Vertragsende genutzte Zeit und kein Entgelt für den Wechsel. Im Jahresabo erstattet Bookment das im Voraus Bezahlte abzüglich jedes angefangenen Monats bis zum Vertragsende, berechnet zu dem Monatspreis, der für das Paket des Betriebs gilt (höchstens das Bezahlte).
  • Verlangt der Betrieb nur die Löschung, beginnt der Abrufzeitraum mit dem Ende der Ankündigungsfrist. Während Ankündigungsfrist und Übergangszeitraum läuft das Abonnement zum vereinbarten Entgelt weiter, im Jahresabo nach Ablauf der Jahreslaufzeit zum Monatspreis des Pakets; es verlängert sich nicht über das Vertragsende hinaus.
  • Die Seite bookment.app/anbieterwechsel informiert nach Art. 26 und 28 Data Act; Vertragsinhalt ist allein dieser Abschnitt.

Daten nach Vertragsende

  • Nach Vertragsende kann der Betrieb seine Daten mindestens 30 Tage lang exportieren. Rückgabe und Löschung der Auftragsdaten regelt Abschnitt 8 des AVV; die Speicherdauer der übrigen Daten steht in der Datenschutzerklärung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Betriebs, etwa für Belege über Zahlungen seiner Gäste, erfüllt der Betrieb selbst.
  • Nach Vertragsende löscht Bookment auf Verlangen des Betriebs unverzüglich; ein Löschverlangen während der Laufzeit richtet sich nach dem Abschnitt Anbieterwechsel. Abrechnungsunterlagen und Vertragsnachweise bleiben unberührt.

7. Pflichten des Betriebs, Inhalte und ausgeschlossene Nutzung

  • Der Betrieb verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
  • Der Betrieb darf die Plattform nicht Dritten überlassen (ausgenommen seine Mitarbeiter), nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder kopieren und keine automatisierten Abfragen oder Skripte einsetzen, die die Systeme von Bookment mehr als unwesentlich belasten. Die von Bookment angebotenen Schnittstellen darf er im vorgesehenen Rahmen nutzen. Bookment darf solche Abfragen unterbinden.
  • Der Betrieb ist für die Inhalte seiner Buchungsseite selbst verantwortlich. Die Pflichtangaben auf seiner Buchungsseite (Impressum, eigene AGB, Preisangaben) stellt der Betrieb sicher. Bookment ist kein Archiv-, Buchhaltungs- oder Registrierkassensystem; Aufbewahrungspflichten erfüllt der Betrieb außerhalb von Bookment.
  • Logo, Bilder und Texte, die der Betrieb hochlädt oder eingibt, darf Bookment für die Dauer des Vertrags auf der Buchungsseite des Betriebs, im Buchungs-Widget und in E-Mails an seine Gäste anzeigen (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Bookment darf die Inhalte dafür auch durch eingesetzte Dienstleister (etwa Hosting und E-Mail-Versand) verarbeiten und anzeigen lassen. Der Betrieb gewährleistet, dass er dazu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Bookment darf auf der Buchungsseite, im Widget und in E-Mails den Hinweis "Powered by Bookment" anbringen und den Betrieb mit Name und Logo als Referenz nennen. Der Betrieb kann der Referenznennung jederzeit per E-Mail widersprechen.
  • Freistellung: Der Betrieb stellt Bookment von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Inhalte oder seine Nutzung von Bookment rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Bookment informiert den Betrieb unverzüglich über einen solchen Anspruch und gibt ihm Gelegenheit zur Abwehr; ohne seine Zustimmung erkennt Bookment den Anspruch nicht an.
  • Ausgleich nach Art. 82 DSGVO: Haften Bookment und der Betrieb einer betroffenen Person gemeinsam, trägt im Verhältnis zueinander jeder den Teil, der seiner Verantwortung für den Schaden entspricht (Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO). Hat eine Partei mehr geleistet, kann sie von der anderen Ersatz verlangen. Das gilt in beide Richtungen. Die Parteien informieren einander unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und geben der anderen Gelegenheit zur Abwehr. Dieser Ausgleich unterliegt dem Haftungsdeckel nach Abschnitt 9, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der jeweiligen Partei beruht.
  • Sperrrecht: Bookment kann den Zugang oder die Buchungsseite vorübergehend sperren bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder rechtswidrige Nutzung, bei Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder anderer Betriebe oder bei fortgesetztem Verstoß gegen diese AGB. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund wegfällt. Die Begründungspflicht nach Art. 17 DSA (unten) gilt weiter.
  • Ausgeschlossene Nutzung: Bookment ist nicht für Gesundheitsleistungen und Heilberufe bestimmt, also nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme Rückschlüsse auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand von Personen zulässt (etwa ärztliche, therapeutische, psychologische und pflegerische Leistungen), gleich durch wen sie erbracht werden. Betriebe, die solche Leistungen anbieten, dürfen Bookment dafür nicht nutzen; ein Betrieb, der auch andere Leistungen anbietet (Mischbetrieb), darf Bookment nur für den nicht gesundheitsbezogenen Teil nutzen. Der Betrieb erhebt über Bookment keine Gesundheitsdaten und keine anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, auch nicht in Freitext- oder Zusatzfeldern oder in Haftungsverzichten, und weist seine Gäste an, solche Angaben nicht einzutragen. Zulässig bleiben Angebote wie Wellness, Sport, Kosmetik und Coaching, solange keine Gesundheitsangaben abgefragt werden. Bei einem Verstoß kann Bookment nach erfolgloser Aufforderung, bei einem schwerwiegenden Verstoß sofort, die Buchungsseite sperren und den Vertrag kündigen.
  • Verbotene Verarbeitung von Gesundheitsdaten: Verarbeitet ein Betrieb entgegen dem vorstehenden Ausschluss dennoch Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten über Bookment, bleibt er dafür allein verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO, die Information und die Rechte der betroffenen Personen, eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung und die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Gibt ein Gast solche Angaben unaufgefordert ein, gilt Abschnitt 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Betrieb stellt Bookment von Ansprüchen betroffener Personen und von Behördenverfahren frei, soweit sie darauf beruhen, dass er entgegen dem Ausschluss solche Daten verarbeitet, und soweit Bookment sie nicht selbst zu vertreten hat; das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Betrieb weist Bookment an, solche Daten zu löschen, sobald sie Bookment bekannt werden; Bookment informiert den Betrieb darüber. Eine Pflicht, Inhalte auf solche Daten zu durchsuchen, besteht nicht.
  • Rechtswidrige Inhalte (Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act): Bookment speichert die Inhalte der Betriebe in deren Auftrag. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können elektronisch über das Kontaktformular unter bookment.app/kontakt gemeldet werden (Art. 16 DSA). Eine Meldung soll enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, die genaue Adresse (URL) des Inhalts, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Bookment bestätigt den Eingang und teilt der meldenden Person die Entscheidung mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfe mit. Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese AGB, darf Bookment ihn entfernen oder sperren und die Buchungsseite ganz oder teilweise sperren. Bookment teilt dem Betrieb jede Beschränkung spätestens mit ihrem Beginn mit einer Begründung mit (Art. 17 DSA), auch bei einer Kündigung oder einer Sperre des Kontos: welche Beschränkung gilt, auf welche Tatsachen und welchen Rechtsgrund (Gesetz oder AGB) sie sich stützt und welche Rechtsbehelfe offenstehen (Gericht oder Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem der Betrieb ansässig ist; in Österreich die KommAustria).
  • Für die Daten seiner Gäste ist der Betrieb im Sinne der DSGVO der Verantwortliche; Bookment verarbeitet sie in seinem Auftrag (Abschnitt 10). Der Betrieb stellt sicher, dass er für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage hat und erforderliche Einwilligungen selbst einholt. Er informiert seine Gäste über die Verarbeitung ihrer Daten und beantwortet deren Anfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung); die Funktionen dafür stehen im Dashboard bereit.
  • Die Datenschutzhinweise und der Cookie-Hinweis sind Vorlagen. Der Betrieb prüft sie vor der Veröffentlichung und ist für Inhalt, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Fristen allein verantwortlich; Bookment erbringt keine Rechtsberatung. Ob Bewertungsanfragen, Erinnerungen und Tracking-Dienste zulässig sind, prüft der Betrieb vor dem Einschalten.

8. Verfügbarkeit und Support

Bookment stellt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bereit und wartet sie laufend. Bookment schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent. Support erhält der Betrieb per E-Mail an support@bookment.app.

9. Haftung

  • Bookment haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • In der unentgeltlichen Testphase und im Gratis-Paket (Abschnitt 5) haftet Bookment nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Mit Abschluss eines Abonnements gilt die Testphase für diesen Abschnitt 9 als beendet; nach dem Ende des Abonnements gilt für das weiterlaufende Gratis-Paket wieder dieser Absatz.
  • Während eines Abonnements haftet Bookment gegenüber dem Betrieb für leichte Fahrlässigkeit für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Jahresentgelts, das ist das Zwölffache des Monatspreises bzw. der Jahrespreis des zum Zeitpunkt des schadensbegründenden Ereignisses geltenden Pakets (exkl. USt.). Vertragsjahr ist jeweils der Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Abonnements.
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftung bleiben unbeschränkt und unberührt.
  • Der gegenseitige Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO ist in Abschnitt 7 geregelt. Dieser Ausgleich unterliegt dem Haftungsdeckel nach Abschnitt 9, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der jeweiligen Partei beruht.
  • Bookment haftet nicht für Leistungen Dritter (Stripe, Google, Meta), mit denen der Betrieb eigene Verträge hat, und nicht für Netze und Empfangsserver außerhalb des Einflussbereichs von Bookment (Netzbetreiber, Zustellung von E-Mails beim Empfänger). Die Haftung für eigenes Verschulden nach dem ersten Absatz bleibt unberührt. Der Betrieb sichert seine Daten regelmäßig per Export. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust haftet Bookment nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger Sicherung durch den Betrieb eingetreten wäre.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bookment erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Bookment. Für die Auftragsdaten, also die Daten der Gäste, die Bookment im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Betrieb im Dashboard abschließt. Widersprechen sich AGB und AVV, geht für die Auftragsdaten der AVV vor. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags richten sich allein nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag; Abschnitt 11 gilt dafür nicht.

11. Änderungen der AGB

(1) Zulässige Änderungsgründe. Bookment kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge nur ändern, (a) soweit das erforderlich ist, um eine Gesetzesänderung, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder zwingende Vorgaben eines Zahlungsdienstleisters umzusetzen, oder (b) um Schreib-, Rechen- und Verweisfehler zu berichtigen, ohne dass sich der Inhalt der Regelung ändert.

(2) Neue Funktionen. Für neue, zusätzliche Funktionen oder Dienste kann Bookment Zusatzbedingungen einführen. Sie gelten für den Betrieb erst, wenn er die Funktion oder den Dienst im Dashboard ausdrücklich aktiviert und den Zusatzbedingungen dabei zustimmt. Für Funktionen, die der Betrieb bereits nutzt, ändern sie nichts.

(3) Ausgeschlossene Änderungen. Durch Mitteilung nach Absatz 4 können nicht geändert werden: die Preise und Zahlungsbedingungen (Abschnitt 4), der Leistungsumfang (Abschnitt 2), Laufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel und Daten nach Vertragsende (Abschnitt 6), die Freistellung und die Rechteeinräumungen des Betriebs (Abschnitt 7), die Haftung (Abschnitt 9), der Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 10), dieser Abschnitt 11 sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand (Abschnitt 12). Solche Änderungen gelten nur, wenn der Betrieb ihnen nach Absatz 7 ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

(4) Mitteilung. Bookment teilt jede Änderung mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse mit und weist zusätzlich im Dashboard darauf hin. Die Mitteilung nennt den Änderungsgrund nach Absatz 1 und die geänderten Bestimmungen, verlinkt die vollständige neue und die bisherige Fassung, nennt den Tag des Inkrafttretens und die Widerspruchsfrist und weist in hervorgehobener Form darauf hin, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn der Betrieb nicht fristgerecht widerspricht. Die Frist beginnt am Tag nach dem Versand; ist Bookment die Unzustellbarkeit der E-Mail bekannt, beginnt sie nicht mit dem Versand, sondern erst mit der Mitteilung im Dashboard. Die bisherige Fassung bleibt abrufbar.

(5) Widerspruch. Der Betrieb kann der Änderung bis zum Ablauf des Tages vor dem Inkrafttreten (Wiener Zeit) in Textform widersprechen, per E-Mail an support@bookment.app oder im Dashboard. Es genügt, den Widerspruch bis dahin abzusenden. Dann gilt für den Betrieb die bisherige Fassung weiter. Bookment kann den Vertrag danach nach Abschnitt 6 ordentlich kündigen; bis zum Vertragsende gilt die bisherige Fassung.

(6) Sonderkündigung. Der Betrieb kann den Vertrag ab Zugang der Mitteilung bis zum Ablauf des Tages vor dem Inkrafttreten kündigen, mit Wirkung zu einem von ihm genannten Zeitpunkt, der nicht nach dem Inkrafttreten liegt. Im Voraus bezahltes Entgelt für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Kündigung erstattet Bookment anteilig.

(7) Zustimmung. Der Betrieb kann einer Änderung jederzeit ausdrücklich zustimmen, in Textform oder durch Klick im Dashboard durch den Inhaber des Kontos. Die Änderung gilt dann ab dem in der Mitteilung genannten Tag, bei späterer Zustimmung ab deren Zugang.

(8) Verbraucher. Für Verbraucher im Sinn des KSchG (Abschnitt 1, Gründungsgeschäfte) gilt die Genehmigung durch Schweigen nicht. Änderungen gelten für sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung gemäß Absatz 7; bis dahin gilt die bisherige Fassung.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich; Bookment darf den Betrieb darüber hinaus auch am Gericht von dessen Sitz klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Bookment kann den Vertrag mit Mitteilung an den Betrieb auf ein Unternehmen übertragen, an dem Klaus Martin Wöss mehrheitlich beteiligt ist, oder auf den Erwerber des Geschäftsbereichs Bookment. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht mit auf das übernehmende Unternehmen über. Der Betrieb kann in diesem Fall binnen vier Wochen nach der Mitteilung außerordentlich kündigen, und zwar mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung, bei später erfolgter Mitteilung mit Wirkung zum Zugang der Kündigung; dann gilt die Erstattung nach Abschnitt 6.

Mitteilungen von Bookment per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse sind zugegangen, sobald sie dort abrufbar sind und mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Der Betrieb hält die Adresse aktuell. Für Mitteilungen nach Abschnitt 11 gilt zusätzlich Abschnitt 11 Absatz 4.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 2. November 2026