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Archivierte Fassung 2026-10c. Die aktuelle Fassung steht unter bookment.app/agb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Online-Buchungsplattform Bookment (bookment.app), betrieben von Klaus Martin Wöss, Römerstraße 4, 4020 Linz, Österreich ("Bookment").

Bookment richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, die Bookment für ihren Betrieb nutzen ("Betrieb"). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Für Gründungsgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG gilt: Ein Abonnement kann erst abgeschlossen werden, wenn der Betrieb seine Tätigkeit aufgenommen hat; das bestätigt der Betrieb beim Abschluss. Die Testphase (Abschnitt 5) steht auch vor der Aufnahme der Tätigkeit offen; zwingende Bestimmungen des KSchG bleiben dafür unberührt. Bei der Registrierung bestätigt der Betrieb mit einem Häkchen, dass er als Unternehmer handelt und diese AGB akzeptiert. Die Buchungen zwischen einem Betrieb und seinen Gästen sind Verträge allein zwischen ihnen; Bookment ist daran nicht beteiligt.

2. Leistungsbeschreibung

Bookment stellt eine Software-as-a-Service (SaaS) Plattform bereit, die es Betrieben ermöglicht, Online-Buchungen für ihre Dienstleistungen, Kurse und Aktivitäten anzubieten. Die Plattform umfasst Buchungsverwaltung, die Anbindung an das eigene Stripe-Konto des Betriebs für Online-Zahlungen seiner Gäste, E-Mail-Benachrichtigungen und Statistiken. Die öffentliche Buchungsseite eines Betriebs wird erst freigeschaltet, wenn der Betrieb den Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 10) abgeschlossen und seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) vollständig eingetragen hat.

Bookment wird in den Paketen Start, Plus und Pro angeboten. Den Leistungsumfang bestimmt die Paketübersicht (Leistungsbeschreibung) in der Fassung bei Vertragsschluss. Die aktuelle Fassung steht unter bookment.app/leistungsbeschreibung; jede Fassung bleibt dort archiviert abrufbar, die Fassung vom Oktober 2026 unter bookment.app/leistungsbeschreibung/2026-10. Werbeaussagen, Preisseite, Branchenseiten, Demos, Roadmap und Hilfetexte sind nicht Vertragsinhalt. Als "Demnächst" gekennzeichnete oder angekündigte Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil. Bei einem Paketwechsel gilt die dann aktuelle Fassung der Leistungsbeschreibung.

Bookment darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn Online-Buchung, Buchungsverwaltung, Zahlungsanbindung und E-Mail-Benachrichtigungen erhalten bleiben und die Änderung zumutbar ist. Entfällt eine gebuchte Funktion, teilt Bookment das 30 Tage vorher mit, außer rechtliche Vorgaben oder Sicherheitsgründe erfordern eine frühere Einstellung; dann teilt Bookment es unverzüglich mit. Der Betrieb kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen (Abschnitt 6).

3. Registrierung, Vertragsschluss und Konto

  • Vertragsschluss: Der Vertrag über die Nutzung von Bookment in der unentgeltlichen Testphase (Abschnitt 5) kommt mit dem Abschluss der Registrierung zustande: Mit Abschluss der Registrierung nimmt Bookment an. Ein Abonnement kommt zustande, wenn der Betrieb im Dashboard unter "Konto → Abo & Paket" ein Paket und die Laufzeit wählt und den Bezahlvorgang bei Stripe abschließt. Läuft die Testphase dann noch, beginnt die Entgeltpflicht erst nach ihrem Ende. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; Bookment kann eine Registrierung ablehnen.
  • Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind unter bookment.app/agb jederzeit abrufbar und können vom Betrieb gedruckt oder gespeichert werden; den abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 10) kann der Betrieb im Dashboard jederzeit abrufen.
  • Die Informationspflichten nach §§ 9 und 10 ECG werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.
  • Mitarbeiter, die ein Betrieb einlädt, bestätigen nur, dass sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben; sie nehmen die AGB nicht selbst an und werden nicht Vertragspartei. Der Vertrag besteht mit dem Betrieb, der für die Einhaltung dieser AGB durch seine Mitarbeiter verantwortlich ist.
  • Der Betrieb ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
  • Die kostenlose Testphase steht jedem Betrieb nur einmal zu. Bookment prüft das technisch (siehe Datenschutzerklärung).
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein Konto darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Preise und Zahlung

  • Es gilt der beim Abschluss ausgewiesene Preis; die Preisseite ist eine unverbindliche Übersicht.
  • Alle Preise verstehen sich in EUR, exkl. gesetzlicher USt.
  • Der Preis eines Pakets bleibt bis zum Ende der laufenden Laufzeit unverändert. Eine Preisänderung teilt Bookment mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Laufzeit per E-Mail mit; sie gilt frühestens ab dieser Laufzeit. Der Betrieb kann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (Sonderkündigungsrecht); der neue Preis gilt für ihn dann nicht. Kündigt der Betrieb nicht, gilt ab dem Wirksamwerden der neue Preis.
  • Laufzeit: Pakete können als Monatsabo (Laufzeit ein Monat) oder als Jahresabo (Laufzeit zwölf Monate) abgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für die gesamte Laufzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit (einen Monat bzw. zwölf Monate), wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird (Abschnitt 6).
  • Paketwechsel im Monatsabo sowie ein Wechsel auf ein kleineres Paket im Jahresabo werden zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Laufzeit wirksam; eine anteilige Verrechnung findet nicht statt.
  • Ein Wechsel auf ein größeres Paket im Jahresabo kann sofort beantragt werden. Für die verbleibende Laufzeit wird der Preisunterschied anteilig berechnet und sofort in Rechnung gestellt; der Wechsel wird mit der Zahlung dieser Rechnung wirksam, erst ab dann gelten die Grenzen des größeren Pakets.
  • Ein Wechsel vom Monats- zum Jahresabo wird zum Ende des laufenden Monats wirksam, ein Wechsel vom Jahres- zum Monatsabo zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit.
  • Gründerpreis: Bookment kann einzelnen Betrieben einen Gründerpreis einräumen. Er gilt in der bei Abschluss ausgewiesenen Höhe, solange das Abonnement ununterbrochen besteht, und ändert sich nur nach den Regeln für Preisänderungen. Bookment kann ihn aus wichtigem Grund (insbesondere Zahlungsverzug, Missbrauch, schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB) ab dem nächsten Abrechnungszeitraum entziehen.
  • Bei Zahlungsverzug kann Bookment nach erfolgloser Zahlungserinnerung den Zugang sperren und das Abonnement beenden; der Anspruch auf das Entgelt bleibt bestehen. Während einer Sperre aus einem vom Betrieb zu vertretenden Grund bleibt das Entgelt geschuldet. Beendet Bookment das Abonnement wegen Zahlungsverzugs, bleibt das bis dahin fällige Entgelt geschuldet.
  • Der Betrieb kann nur mit gerichtlich festgestellten oder von Bookment anerkannten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht bei Zahlungsunfähigkeit von Bookment.
  • Der Betrieb stimmt der Rechnungslegung in elektronischer Form (per E-Mail oder im Dashboard) zu. Betriebe mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geben ihre gültige UID-Nummer an (Reverse-Charge).
  • Online-Zahlungen der Gäste eines Betriebs laufen direkt über das eigene Stripe-Konto des Betriebs (Direct Charges). Der Betrieb ist Vertragspartner von Stripe und Zahlungsempfänger, trägt die Stripe-Gebühren direkt und wickelt Erstattungen und Rückbuchungen über sein Stripe-Konto ab. Bookment ist nicht Zahlungsempfänger der Gastzahlungen.

5. Testphase

Jeder neue Betrieb erhält eine kostenlose 14-Tage-Testphase mit allen freigegebenen Funktionen im Umfang des Pakets Start (1 Standort, bis zu 3 Zugänge einschließlich des Inhabers).

  • Die Testphase endet automatisch nach 14 Tagen. Sie geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über; um Bookment weiter zu nutzen, muss der Betrieb ein Paket wählen.
  • Ohne Abonnement wird das Konto nach Ablauf der Testphase pausiert: Die Buchungsseite nimmt dann keine Buchungen mehr an, der Betrieb kann seine Daten aber weiter exportieren und jederzeit ein Abonnement abschließen.
  • Wird bis dahin kein Abonnement abgeschlossen, löscht Bookment die im Auftrag verarbeiteten Daten (Abschnitt 6) 90 Tage nach dem Ende der Testphase.

6. Kündigung, Anbieterwechsel und Daten nach Vertragsende

Kündigung

  • Beide Seiten können das Abonnement ordentlich kündigen. Der Betrieb kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (Monatsabo zum Monatsende, Jahresabo zum Ende der Jahreslaufzeit). Bookment kündigt mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit. Bei einer ordentlichen Kündigung werden bereits bezahlte Zeiträume nicht anteilig erstattet. Endet der Vertrag aus einem von Bookment veranlassten Grund vor dem Ende der Laufzeit (Kündigung des Betriebs nach Abschnitt 2 oder 12 oder aus einem wichtigen Grund, den Bookment zu vertreten hat), erstattet Bookment das im Voraus bezahlte Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum anteilig. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Der Betrieb kündigt über das Dashboard unter "Konto → Abo & Paket" oder per E-Mail an support@bookment.app. Bookment kündigt per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse.

Anbieterwechsel (Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act)

  • Verlangen: Den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung auf eigene Infrastruktur oder die Löschung der exportierbaren Daten verlangt der Betrieb ausdrücklich in Textform (E-Mail an support@bookment.app genügt). Eine Kündigung im Dashboard wirkt zum Laufzeitende und ist kein Wechselverlangen; auch eine ordentliche Kündigung ist kein Verlangen nach diesem Abschnitt, außer der Betrieb erklärt es ausdrücklich.
  • Ankündigungsfrist: Sie beträgt zwei Monate ab Zugang des Verlangens. Bis zu ihrem Ablauf teilt der Betrieb mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt (mit dessen Angaben), auf eigene Infrastruktur überträgt oder löschen lässt.
  • Nach Ablauf der Frist läuft ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen, in dem Bookment den Dienst weiter bereitstellt; der Betrieb kann ihn einmal verlängern.
  • Während der Ankündigungsfrist und des Übergangszeitraums unterstützt Bookment den Betrieb und von ihm benannte Dritte angemessen beim Wechsel, erbringt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt weiter, informiert über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung und sorgt für ein hohes Maß an Datensicherheit bis zum Ende des Abrufzeitraums. Zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Betriebs erbringt Bookment gegen ein vorher vereinbartes Entgelt.
  • Exportierbar sind alle Daten, die bei der Nutzung durch den Betrieb, sein Team und seine Gäste eingegeben werden oder entstehen, insbesondere Buchungen samt Zusatzleistungen und Zusatzfeldern, Einwilligungen, Haftungsverzichte, Bewertungen, Gutscheine, Wartelisten, Terminabstimmungen, Einstellungen und Konfiguration, hochgeladene Bilder (auf Anfrage) und das Aktivitätsprotokoll. Buchungen (Stammdaten) gibt es als CSV, Einstellungen als JSON, alle übrigen Daten, auch Zusatzleistungen und Antworten auf Zusatzfelder, auf Anfrage per E-Mail in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Ausgenommen (Art. 25 Abs. 2 lit. f Data Act) sind Zugangsdaten, Passwörter, Schlüssel sowie Daten der Sicherheits- und Missbrauchsprüfung von Bookment.
  • Nach dem Ende des Übergangszeitraums kann der Betrieb die Daten noch mindestens 30 Tage abrufen; danach löscht Bookment sie (siehe unten).
  • Bookment erhebt keine Entgelte für den Wechsel.
  • Vertragsende: Der Vertrag endet mit dem Vollzug des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums samt Verlängerung; verlangt der Betrieb nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Bis dahin ist das Entgelt geschuldet. Im Jahresabo erstattet Bookment das im Voraus Bezahlte abzüglich jedes angefangenen Monats bis zum Vertragsende zum regulären Monatspreis (höchstens das Bezahlte).
  • Verlangt der Betrieb nur die Löschung, beginnt der Abrufzeitraum mit dem Ende der Ankündigungsfrist. Während Ankündigungsfrist und Übergangszeitraum läuft das Abonnement zum vereinbarten Entgelt weiter, im Jahresabo nach Ablauf der Jahreslaufzeit zum Monatspreis des Pakets; es verlängert sich nicht über das Vertragsende hinaus.
  • Die Seite bookment.app/anbieterwechsel informiert nach Art. 26 und 28 Data Act; Vertragsinhalt ist allein dieser Abschnitt.

Daten nach Vertragsende

  • Nach Vertragsende kann der Betrieb seine Daten mindestens 30 Tage lang exportieren. Rückgabe und Löschung der Auftragsdaten regelt Abschnitt 8 des AVV; die Speicherdauer der übrigen Daten steht in der Datenschutzerklärung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Betriebs, etwa für Belege über Zahlungen seiner Gäste, erfüllt der Betrieb selbst.
  • Nach Vertragsende löscht Bookment auf Verlangen des Betriebs unverzüglich; ein Löschverlangen während der Laufzeit richtet sich nach dem Abschnitt Anbieterwechsel. Abrechnungsunterlagen und Vertragsnachweise bleiben unberührt.

7. Pflichten des Betriebs, Inhalte und ausgeschlossene Nutzung

  • Der Betrieb verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
  • Der Betrieb darf die Plattform nicht Dritten überlassen (ausgenommen seine Mitarbeiter), nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder kopieren und keine automatisierten Abfragen oder Skripte einsetzen, die die Systeme von Bookment mehr als unwesentlich belasten. Die von Bookment angebotenen Schnittstellen darf er im vorgesehenen Rahmen nutzen. Bookment darf solche Abfragen unterbinden.
  • Der Betrieb ist für die Inhalte seiner Buchungsseite selbst verantwortlich. Die Pflichtangaben auf seiner Buchungsseite (Impressum, eigene AGB, Preisangaben) stellt der Betrieb sicher. Bookment ist kein Archiv-, Buchhaltungs- oder Registrierkassensystem; Aufbewahrungspflichten erfüllt der Betrieb außerhalb von Bookment.
  • Logo, Bilder und Texte, die der Betrieb hochlädt oder eingibt, darf Bookment für die Dauer des Vertrags auf der Buchungsseite des Betriebs, im Buchungs-Widget und in E-Mails an seine Gäste anzeigen (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Der Betrieb gewährleistet, dass er dazu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Bookment darf auf der Buchungsseite, im Widget und in E-Mails den Hinweis "Powered by Bookment" anbringen und den Betrieb mit Name und Logo als Referenz nennen. Der Betrieb kann der Referenznennung jederzeit per E-Mail widersprechen.
  • Freistellung: Der Betrieb stellt Bookment von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Inhalte oder seine Nutzung von Bookment rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Bookment informiert den Betrieb unverzüglich über einen solchen Anspruch und gibt ihm Gelegenheit zur Abwehr; ohne seine Zustimmung erkennt Bookment den Anspruch nicht an.
  • Ausgleich nach Art. 82 DSGVO: Haften Bookment und der Betrieb einer betroffenen Person gemeinsam, trägt im Verhältnis zueinander jeder den Teil, der seiner Verantwortung für den Schaden entspricht (Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO). Hat eine Partei mehr geleistet, kann sie von der anderen Ersatz verlangen. Das gilt in beide Richtungen. Die Parteien informieren einander unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und geben der anderen Gelegenheit zur Abwehr. Dieser Ausgleich unterliegt dem Haftungsdeckel nach Abschnitt 9 nicht, soweit er auf einem eigenen Verstoß der jeweiligen Partei gegen die DSGVO beruht.
  • Sperrrecht: Bookment kann den Zugang oder die Buchungsseite vorübergehend sperren bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder rechtswidrige Nutzung, bei Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder anderer Betriebe oder bei fortgesetztem Verstoß gegen diese AGB. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund wegfällt. Die Begründungspflicht nach Art. 17 DSA (unten) gilt weiter.
  • Ausgeschlossene Nutzung: Bookment ist nicht für Gesundheitsleistungen und Heilberufe bestimmt, also nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme Rückschlüsse auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand zulässt, gleich durch wen sie erbracht werden. Betriebe, die solche Leistungen anbieten, dürfen Bookment dafür nicht nutzen; ein Betrieb, der auch andere Leistungen anbietet (Mischbetrieb), darf Bookment nur für den nicht gesundheitsbezogenen Teil nutzen. Der Betrieb erhebt über Bookment keine Gesundheitsdaten und keine anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, auch nicht in Freitext- oder Zusatzfeldern oder in Haftungsverzichten, und weist seine Gäste an, solche Angaben nicht einzutragen. Zulässig bleiben Angebote wie Wellness, Sport, Kosmetik und Coaching, solange keine Gesundheitsangaben abgefragt werden. Bei einem Verstoß kann Bookment nach erfolgloser Aufforderung, bei einem schwerwiegenden Verstoß sofort, die Buchungsseite sperren und den Vertrag kündigen.
  • Rechtswidrige Inhalte (Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act): Bookment speichert die Inhalte der Betriebe in deren Auftrag. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können elektronisch über das Kontaktformular unter bookment.app/kontakt gemeldet werden (Art. 16 DSA). Die Prüfung nimmt ein Mensch vor; die meldende Person erhält die Entscheidung mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfe. Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese AGB, darf Bookment ihn entfernen oder sperren und die Buchungsseite ganz oder teilweise sperren. Bookment teilt dem Betrieb jede Beschränkung spätestens mit ihrem Beginn mit einer Begründung mit (Art. 17 DSA), auch bei einer Kündigung oder einer Sperre des Kontos: welche Beschränkung gilt, auf welche Tatsachen und welchen Rechtsgrund (Gesetz oder AGB) sie sich stützt und welche Rechtsbehelfe offenstehen (Gericht oder Beschwerde bei der KommAustria als Koordinator für digitale Dienste).
  • Für die Daten seiner Gäste ist der Betrieb im Sinne der DSGVO der Verantwortliche; Bookment verarbeitet sie in seinem Auftrag (Abschnitt 10). Der Betrieb stellt sicher, dass er für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage hat und erforderliche Einwilligungen selbst einholt. Er informiert seine Gäste über die Verarbeitung ihrer Daten und beantwortet deren Anfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung); die Funktionen dafür stehen im Dashboard bereit.
  • Die Datenschutzhinweise und der Cookie-Hinweis sind Vorlagen. Der Betrieb prüft sie vor der Veröffentlichung und ist für Inhalt, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Fristen allein verantwortlich; Bookment erbringt keine Rechtsberatung. Ob Bewertungsanfragen, Erinnerungen und Tracking-Dienste zulässig sind, prüft der Betrieb vor dem Einschalten.

8. Verfügbarkeit und Support

Bookment schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit. Support erhält der Betrieb per E-Mail an support@bookment.app.

9. Haftung

  • Bookment haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • In der unentgeltlichen Testphase (Abschnitt 5) haftet Bookment nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Mit Abschluss eines Abonnements gilt die Testphase für diesen Abschnitt 9 als beendet.
  • Danach haftet Bookment gegenüber dem Betrieb für leichte Fahrlässigkeit höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Jahresentgelts, das ist das Zwölffache des Monatspreises bzw. der Jahrespreis des zum Zeitpunkt des schadensbegründenden Ereignisses geltenden Pakets (exkl. USt.).
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftung bleiben unbeschränkt und unberührt.
  • Der gegenseitige Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO (Abschnitt 7) fällt nicht unter diese Beschränkung, soweit er auf einem eigenen Verstoß der jeweiligen Partei gegen die DSGVO beruht.
  • Bookment haftet nicht für Leistungen Dritter (Stripe, Google, Meta), mit denen der Betrieb eigene Verträge hat, und nicht für Netze und Empfangsserver außerhalb des Einflussbereichs von Bookment (Netzbetreiber, Zustellung von E-Mails beim Empfänger). Die Haftung für eigenes Verschulden nach dem ersten Absatz bleibt unberührt. Der Betrieb sichert seine Daten regelmäßig per Export.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bookment erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Bookment. Für die Auftragsdaten, also die Daten der Gäste, die Bookment im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Betrieb im Dashboard abschließt. Widersprechen sich AGB und AVV, geht für die Auftragsdaten der AVV vor.

11. Änderungen der AGB

  • Bookment kann diese AGB aus sachlichem Grund ändern, etwa bei einer Gesetzesänderung, bei neuen Funktionen oder zur Anpassung an Vorgaben von Zahlungsdienstleistern, wenn die Änderung für den Betrieb zumutbar ist.
  • Bookment teilt jede Änderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Punkte und weist darauf hin, dass der Betrieb der Änderung widersprechen kann und dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht widerspricht.
  • Widerspricht der Betrieb bis zum Inkrafttreten, wird die Änderung für ihn nicht wirksam; es gelten die bisherigen AGB weiter. Bookment kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit kündigen (Abschnitt 6).
  • Preise und Leistungsumfang lassen sich nicht auf diesem Weg ändern. Preise ändern sich nur nach Abschnitt 4, der Leistungsumfang nur nach Abschnitt 2.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Linz, Österreich; Bookment darf den Betrieb darüber hinaus auch an dessen Sitz klagen.

Bookment kann den Vertrag mit Mitteilung an den Betrieb auf ein Unternehmen übertragen, an dem Klaus Martin Wöss mehrheitlich beteiligt ist. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht mit auf das übernehmende Unternehmen über. Der Betrieb kann in diesem Fall binnen vier Wochen nach der Mitteilung außerordentlich kündigen, und zwar mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung; dann gilt die Erstattung nach Abschnitt 6.

Mitteilungen per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse gelten als zugegangen, sobald sie abrufbar sind; der Betrieb hält die Adresse aktuell.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 11. Oktober 2026